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Aktuell

 

22.09.2022 - Erste Mitgliederversammlung nach Corona

Vorstand bestätigt

In Ihrem Bericht erinnern die Vorsitzenden Peter Ohnemus und Klaus Deutschkämer, dass der Bebauungsplan immer noch ruhe und deshalb die Existenz der BI-GP weiterhin notwenig sei. Die BI sei sozusagen im Stand-By Betrieb.

Bürgermeister Dietmar Benz bejahte Erweiterungspläne seitens JRS, kommunale Gremien würden in naher Zukunft über weitere Verfahren bzw. Vorgehen beraten. Es gäbe noch Kommunikationsprobleme mit JRS.

Nach kurzen Redebeiträgen zu den Themen B-Plan Wolfsmatten Ettenheim und Umgehungsstraße des Kreises folgte der Bericht von Rechner Dieter Beck und der Kassenprüfer. Der Vorstand wurde daraufhin von der Versammlung einstimmig entlastet.

Bei den Wahlen wurde der gesamte Vorstand einstimmig bestätigt: Vorsitzende: Peter Ohnemus und Klaus Deutschkämer, Rechner: Dieter Beck, Schriftführer: Nikolaj Blasi.
Beisitzer: Reinhard Bösch, Stefan Hartmann, Horst Queck, Michael Masson, Guido Krumm. Kassenprüfer: Wilfried Burg und Maria Brettschneider.

 


 

13.11.2020 - Corona-Auflagen verhindern Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 2020

Die Jahreshauptversammlung der BI Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg (BI-GP) muss wegen der Corona-Auflagen leider auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Die BI wird einen Termin veröffentlichen, sobald die Situation dies zulässt.

 


 

28.11.2019 - Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

Nach wie vor sieht die BIGP ihre Aufgabe nicht als erledigt an. Schwerpunkt der Arbeit bleibt der künftige Bebauungsplan für das Gebiet DYNA5. Vorsitzender Peter Ohnemus begrüßte die Mitglieder und Gäste zur Jahreshauptversammlung, darunter auch Bürgermeister Dietmar Benz.

Klaus Deutschkämer gab einen kurzen Rückblick über das vergangene Jahr, in dem u.a. eine Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf ausgearbeitet worden war und es eine umfangreiche Korrespondenz mit der BI Steimbke gab. Der Kontakt war über die Webseite zustande gekommen. Deutschkämer fasste noch einmal die wesentlichen Kritikpunkte zusammen: Verbindliche Festlegungen im Bebauungsplan statt eines Städtebaulichen Vertrages, angemessene Berücksichtigung der Vorbelastung bei der Kontingentierung, keine Übertragung von Lärmkontingenten sowie Ausschluss von weiteren Verbrennungsanlagen.

Peter Ohnemus ergänzte den Bericht mit einem Artikel des "umweltrufes", nach dem die EU mittlerweile einräumt, dass die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse doch nicht so CO2-neutral ist, wie bisher behauptet.

Rechner Dieter Beck berichtete von einem gesunden Kassenstand. Die Kassenprüfer bestätigen eine einwandfreie Kassenführung, worauf Rechner und Vorstandschaft von der Versammlung einstimmig entlastet wurden.

Bürgermeister Dietmar Benz dankte der BI für die geleistete Arbeit und berichtete kurz über den aktuellen Stand des Verfahrens. Der Eigentümer des Pelletwerkes habe einige Verbesserungen vorgenommen und die Fachleute prüften, inwieweit sich diese auf den neuen B-Plan auswirken. Möglicherweise könne bereits im Frühjahr mit ersten Ergebnissen gerechnet werden.

Einstimmig wurde der komplette Vorstand für ein weiteres Amtsjahr wiedergewählt. Vorsitzende Klaus Deutschkämer und Peter Ohnemus; Rechner Dieter Beck; Schriftführer Nikolaj Blasi; Beisitzer bleiben: Reinhard Bösch, Thomas Brettschneider, Stefan Hartmann, Guido Krumm, Michael Masson,Thilo Mösch, Horst Queck und Martin Zetting.

 


 

01.02.2019 - Lothar Krikowski ist am 1. Februar gestorben.

Wir trauern um Lothar Krikowski

Lothar Krikowski Mit großer Bestürzung und tiefer Trauer hat die "Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim Mahlberg e.V." vom plötzlichen Tod von Lothar Krikowski erfahren.

Herr Krikowski war Mitbegründer der BI-GP; ein Mann der ersten Stunde und von Beginn an bis zu seinem Tod als Vorstandsmitglied tätig. Über seine Mitgliedschaft beim BUND und seine guten Beziehungen zu Umweltsachverständigen hat er einen wertvollen Erfahrungsschatz bezüglich Umweltfragen in die Sacharbeit der BI-GP eingebracht.

Aus dem gelernten Bankkaufmann und späteren Manager wurde ein Naturpädagoge, der in der Tiefenökologie zuhause war und seit vielen Jahren als BUND-Orts-Vorsitzender seine Arbeit ehrenamtlich ausübte.

Obwohl er grundsätzlich eher skeptisch gegenüber Bürgerinitiativen war, hat er sich seit 2007 vehement für die Ziele der BI-GP und deren betroffenen Bürger eingesetzt. Bei allen Veranstaltungen der BI-GP hat er aktiv mitgewirkt. So war es für ihn selbstverständlich, auch das Bürgerbegehren Ettenheim zu unterstützen. Ohne seinen Beitrag hätte es auf DYNA5 wohl eine völlig andere Entwicklung gegeben.

Dafür gebührt ihm unser aller Dank. Mit ihm verlieren wir einen großen Unterstützer und vor allem einen liebenswerten guten Freund.

 


 

17.01.2019 - Langfassung zur Veröffentlichung im Mahlberger Mitteilungsblatt

Position zum Bebauungsplan DYNA5

Sehr geehrte Mitbürger,
liebe Mitglieder und Freunde der Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim Mahlberg e.V. (BI-GP),

Hauptgrund für die Entstehung der BI-GP im Jahr 2007 waren die negativen Auswirkungen eines unvollständigen, rechtlich unhaltbaren Bebauungsplanes für den Gewerbepark DYNA5 sowie fehlerhaft erteilte Genehmigungen. Die BI-GP hat selbstverständlich ein großes Interesse an der Umsetzung eines qualifizierten Bebauungsplanes DYNA5. Warum wir allerdings mit dem jetzigen Entwurf nicht einverstanden sein können, wollen wir Ihnen nachfolgend kurz darlegen:

Seit Ansiedlung des ersten Betriebes im Jahr 2006 haben viele Bürger und angrenzende Betriebe die Auswirkungen der Planungsfehler am eigenen Leib erfahren müssen. Nur der Zusammenschluss von Bürgern sowie ein Bürgerentscheid in Ettenheim konnte Schlimmeres verhindern. Denn die im geheimen geplante Ansiedlung von mehreren Biomassekraftwerken und weiteren umweltschädlichen Betrieben zu einem Holzcluster hätten verheerende Auswirkungen auf die gesamte Region gehabt. Das Recht auf Einsicht in die Genehmigungsunterlagen wurde uns verweigert und wir mussten es mit einem hohen finanziellen Einsatz erkämpfen. Erschreckend waren die Erkenntnisse. So wurden die von Experten vorhergesehenen Nachbarschaftsprobleme bezüglich Geruch, Staub und vor allem Lärm grob fahrlässig ignoriert und nachträglich mit teuren Gutachten schöngerechnet. Auch der aktuelle Entwurf des B-Planes ist zum Nachteil für die angrenzenden Gewerbebetriebe und Wohngebiete. Deshalb haben die BI-GP sowie über 100 Bürger gegen den B-Plan Einwendungen vorgebracht.

Das Gewerbegebiet DYNA5 besteht aus den Flächen Rittmatten 1 und 2. Obwohl die Stimmenmehrheit des Verbandspartners Ettenheim nur durch eine weitere Fläche (Rittmatten 3) gegeben ist, wird dieses Gebiet im B-Plan rechnerisch nicht mit einbezogen, was später zwangsläufig zu einer Verschlechterung führt. Außerdem wird die Vorbelastung durch umliegende Industriegebiete (z.B. Wolfsmatten) bei der Betrachtung nicht berücksichtigt. Trotz der Mehrheit der Flächen, die Mahlberg/Orschweier in das bestehende Gebiet eingebracht hat, werden seine Interessen in dieser Angelegenheit vom Verbandspartner Ettenheim missbilligt und überstimmt.

In dem vorliegenden B-Plan wird einem Betrieb auf DYNA5 praktisch das gesamte Lärm-Kontingent zugeteilt, alle anderen Betriebe müssen sich unterordnen. Bisher hat Ettenheim immer bestritten, dass es Lärmüberschreitungen gibt. Jetzt wurde bekannt, dass durch kürzlich durchgeführte Lärmminderungsmaßnahmen es aktuell zu keiner Überschreitung im Wohngebiet kommen soll. Allerdings ist dies natürlich keinerlei Garantie für die Zukunft. Denn entscheidend sind letztlich nicht momentane Verbesserungen, sondern die im B-Plan genehmigten Emissionen. Und genau diese geben Anlass zur Sorge, denn die im B-Plan festgelegte Berechnungsmethode für die Lärmkontingentierung ist so gestaltet, dass man das Wohnbaugebiet Buck-Lückenmatt-Süd (Orschweier) weiterhin als Gemengelage einstuft, was zukünftige Überschreitungen faktisch legitimiert. Dies führt nachvollziehbar zu einer Wertminderung dieser Grundstücke. Auch sollen Gewerbebetriebe in Orschweier (nördlich L103) wegen dem Lärm aus DYNA5 die Kosten notwendiger Lärmschutzmaßnahmen für ihre Betriebsleiterwohnungen selber tragen müssen.

Aufgrund der aktuellen Diskussionen über die Notwendigkeit zukünftiger Luftreinhaltungsgebote wäre ein Ausschluss von belastenden Verbrennungsanlagen durchaus sinnvoll und zukunftsweisend, da bereits jetzt die Feinstaubbelastungen mehr als grenzwertig sind; im Nahbereich werden die Werte sogar regelmäßig überschritten. Spätere Begrenzungen wären auf dem Bebauungsplangebiet rechtlich nicht mehr durchsetzbar.

Durch den vorliegenden B-Plan wird auch die Chance vertan, Verbesserungen für die gesamte Region über das gesetzliche Maß hinaus herbeizuführen. Wir halten es deshalb für zwingend notwendig, dass dieser B-Plan rechtlich korrekt gestaltet wird, um zukünftig allen Beteiligten ein hohes Maß an Rechtssicherheit zum Schutz des Lebens, der Umwelt und des Eigentums zu bieten.

Wir sind nach wie vor überzeugt, dass mit gutem Willen diese hausgemachten Probleme lösbar sind und die Interessen und Ansprüche aller Beteiligten befriedigt werden können. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen aber keinen Spielraum für blindes Vertrauen. Wer dem aktuellen Entwurf des B-Planes zustimmt, nimmt bewusst in Kauf, dass in der zukünftigen Entwicklung die angrenzenden Gewerbebetriebe und Wohngebiete benachteiligt werden.

Da die Situation fachlich und rechtlich extrem kompliziert ist, verweisen wir auf weitere Details im Manuskript von Herrn Bürgermeister Dietmar Benz (siehe nachfolgenden Artikel).

Der Gesamt-Vorstand der BI-GP e.V.

 


 

03.12.2018 - Heftige Diskussion nach umfassendem Vortrag von Bürgermeister Dietmar Benz

Bebauungsplans DYNA5 mit knapper Mehrheit abgelehnt

Mit knapper Mehrheit hat der Gemeinderat Mahlberg den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet DYNA5 mit 7:5 Stimmen abgelehnt. Es gab eine Enthaltung.

Auch ein umfassender Vortrag von Bürgermeister Dietmar Benz über die zu erwartenden Nachteile für Mahlberg konnte einige Räte nicht davon abbringen, "nach so langer Zeit endlich einen Knopf drauf machen" zu wollen.

Am 12. Dezember kommt der Bebauungsplan im Zweckverband zur Abstimmung. Dort ist zwar laut Satzung Einstimmigkeit erforderlich, es wird jedoch erwartet, dass Ettenheim wieder einmal seinen Partner überstimmt.

Die ausführliche Zusammenfassung von Bürgermeister Dietmar Benz kann direkt von unserer Webseite heruntergeladen werden:

 


 

16.11.2018 - Mitgliederversammlung

Vorstand von Mitgliederversammlung einstimmig bestätigt

Vorsitzender Klaus Deutschkämer begrüßte die Mitglieder und Gäste zur Jahreshauptversammlung 2018, insbesondere Bürgermeister Dietmar Benz und Ortsvorsteher Bernd Dosch.

Der Vorsitzende gibt einen Rückblick über die letzten Jahre und ruft die Satzungsziele in Erinnerung. Laut Presseverlautbarung habe der Zweckverband 320.000 Euro Kosten für Planungsleistungen und Gutachten gehabt, namentlich ISW, Goritzka, Heine+Jud, die DEKRA mit dem LUBW und schließlich das Büro Kohnen. Zu den Themen Geruch, Staub und sonstige Umwelt gaben sich ILU, IMA, Müller-BBM, Gicon und Faktor Grün die Klinke in die Hand. Außerdem waren noch etliche Anwälte involviert.

Deutschkämer erinnerte daran, dass auch die BI trotz Umwelt-Informationsgesetz (UIG) über 15.000 Euro an Anwaltskosten aufbringen musste, um zumindest teilweise Einsicht in die Genehmigungsunterlagen zu bekommen. Kein Wunder, denn inzwischen sei hinlänglich bekannt, dass die damaligen Genehmigungen den Schutzanspruch der Anwohner massiv verletzen.

Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans enthalte angebliche Verbesserungen, die nach Ansicht des Vorsitzenden jedoch nur marginale „Änderungen“ seien. Er zählte einige Punkte aus dem Mustereinwand auf, der von rund 100 Personen unterschrieben worden sei.

Es folgt der Bericht von Rechner Dieter Beck. Die Kassenprüfer bestätigen eine einwandfreie Kassenführung, worauf Rechner und Vorstandschaft von der Versammlung einstimmig entlastet wurden.

Schriftführer Nikolaj Blasi berichtet von sieben Sitzungen der BI im Jahr 2017, darunter eine Info-Veranstaltung mit dem Rechtsanwalt der BI. Die BI verfüge jetzt über ein hochwertiges Feinstaubmessgerät für Stäube der Kategorie PM10 und PM2,5. Das Gerät ist mobil und kann im Innen- und Außenbereich eingesetzt werden.

Ortsvorsteher Bernd Dosch wurde einstimmig zum Wahlleiter gewählt. Er führt aus, dass sich auch Mahlberg einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan wünsche, der jetzige Entwurf jedoch noch Nachteile für die Stadt aufweise.

Die Wahlen brachten keine Änderungen, alle Vorstandsmitglieder waren bereit, wieder zur Verfügung zu stehen und wurden einstimmig wieder gewählt: Vorsitzende Klaus Deutschkämer und Peter Ohnemus; Rechner Dieter Beck; Schriftführer Nikolaj Blasi; Beisitzer Guido Krumm, Lothar Krikowski, Michael Masson, Martin Zetting, Reinhard Bösch, Thilo Mösch, Stephan Hartman, Horst Queck, Thomas Brettschneider; Kassenprüfer Maria Brettschneider und Wilfried Burg.

In der anschließenden Diskussion nimmt auch Bürgermeister Dietmar Benz ausführlich Stellung zum Bebauungsplan und erklärt, dass der B-Plan so nicht von Mahlberg mitgetragen werde. Es werden wichtige Kritikpunkte Mahlbergs in keiner Weise übernommen bzw. eingearbeitet.

 


 

30.04.2018 - Muster-Einwand der BI-GP zur erneuten Offenlage des Bebauungsplans

Muster-Einwand der BI-GP zur erneuten Offenlage

Gegen den Entwurf des Bebauungsplans hat die BI-GP gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt Roland Friedrich aus Bad Homburg erneut einen Muster-Einwand ausgearbeitet, da sich an den Festsetzungen praktisch nichts geändert hat.

Die Offenlegungsfrist endet am 7. Mai. Bis dahin können noch Einwendungen auf dem Rathaus in Ettenheim eingereicht werden. Den Empfang sollte man sich bestätigen lassen. Der Muster-Einwand kann hier heruntergeladen werden:

Einwendung erneute Offenlage ← (PDF-Dokument, ca. 67 kB).

Bei Fragen kann auch Kontakt mit den Vorsitzenden aufgenommen werden, Kontaktdaten im Impressum.

 


 

06.03.2018 - Störende Frequenzen ohne Bandtrockner nicht mehr messbar

Feuer in der Trocknungsanlage

Das Feuer brach kurz nach Mitternacht in der Trocknungsanlage bei den Förderbändern aus. Aus einem Abluftturm schlugen Flammen.

Ein Vergleich der Frequenzauswertungen des BI-GP Webservers zeigt anschaulich, dass die störenden Frequenzen im Bereich um 250 Hz nach dem Ausbruch des Feuers nicht mehr messbar waren. Damit ist wieder einmal belegt, dass die seit Jahren beklagten Geräusche eindeutig von den Bandtrocknern verursacht werden:

Frequenzauswertung 23:45
Frequenzauswertung 23:45
Frequenzauswertung 00:00
Frequenzauswertung 00:00
Frequenzauswertung 00:15
Frequenzauswertung 00:15
Frequenzauswertung 00:30
Frequenzauswertung 00:30

 


 

13.12.2017 - Mitgliederversammlung

Eigener Feinstaub-Sensor vorgestellt

Peter Ohnemus begrüßte die Mitglieder und Gäste zur Jahreshauptversammlung 2017, insbesondere Stadträtin Ulrike Kesselring, die als Vertretung für Bürgermeister Benz und Ortsvorsteher Dosch sowie später als Wahlleiterin fungierte.

In seinem Jahresrückblick berichtete Ohnemus über den Briefwechsel mit dem aktuellen Betreiber des Pelletwerks auf DYNA5 sowie mit dem LRA Ortenaukreis in dem Fragen zu einem eigenen Messbericht gestellt wurden. Unter anderem wurde die Tonalität des Pelletwerkes angesprochen, die nach Untersuchungen der BI keine andere Ursache haben könne. Außerdem wurde das LRA gebeten, gemeinsam mit dem neuen Betrieber ein Gespräch über die beklagten Störungen zu führen, was vom LRA derzeit jedoch nicht "als sinnvoll erachtet" werde.

Hauptthema in 2017 sei die Offenlage des Bebaungsplans geworden. Aus diesem Grund hätten etliche Besprechungen mit Rechtsanwalt Roland Friedrich aus Bad Homburg stattgefunden, der einen Mustereinwand erarbeitete, den Betroffene von der Homepage der BI herunterladen und auf dem Rathaus in Ettenheim abgeben konnten. Die BI als anerkannte Umweltvereinigung hat selbst einen Einwand unterzeichnet und insgesamt 72 gesammelte Einwendungen gegen den Bebauungsplan abgegeben. Jetzt gelte es zunächst einmal abzuwarten, wie der Zweckverband die Einwendungen abwägt.

Rechner Dieter Beck hatte im vergangenen Vereinsjahr 4.000 Euro an Aufwendungen zu verbuchen. Seit Bestehen der Bürgerinitiative seien es mehr als 20.000 Euro, die für eigene Gutachten und Rechtsanwälte bezahlt worden seien. Deshalb sei man weiterhin auf Spenden angewiesen.

Feinstaub-Sensor

Die satzungsgemäße Information der Bevölkerung über gesundheitliche Beeinträchtigungen werde seit kurzem auch durch einen eigenen Feinstaub-Sensor ergänzt. Vorsitzender Klaus Deutschkämer stellte das "Citizen Science" Projekt luftdaten.info vor, bei dem interessierte Bürger für rund 25 Euro einen eigenen Sensor bauen können, dessen Messwerte dann Teil einer sich ständig aktualisierenden bundesweiten Feinstaub-Karte werden. Die Messkurven werden auch auf dem Webserver der BI-GP angezeigt.

Die BI suche nun weitere "Paten", die sich einen eigenen Feinstaub-Sensor installieren wollen. Bei den technischen Details sei man gerne behilflich, so Deutschkämer. "Wenn die Kontrollbehörden diese Überwachung nicht leisten können oder wollen, dann müssten eben die Bürger diese Aufgabe übernehmen".

Wahlen

Bei den Wahlen wurden Vorstand und Beisitzer einstimmig bestätigt: Peter Ohnemus und Klaus Deutschkämer als Vorsitzende, Dieter Beck als Rechner und Nikolaj Blasi als Schriftführer. Als Beisitzer wieder gewählt wurden Reinhard Bösch, Thomas Brettschneider, Stefan Hartmann, Lothar Krikowski, Guido Krumm, Michael Masson, Thilo Mösch, Horst Queck und Martin Zetting.

Weitere Informationen:

 


 

20.09.2017 - Infoabend der BI-GP zur Offenlage des Bebauungsplans

Einwendungen möglich bis zum 2. Oktober

Rund 10 Jahre nach Bau des Pelletwerkes hat der DYNA5-Zweckverband in seiner Sitzung am 1.8.2017 die Offenlage des "Bebauungsplans DYNA5" beschlossen. Die Stadt Mahlberg hat zwar geschlossen gegen die Offenlage gestimmt, wurde aber erwartungsgemäß von Ettenheim überstimmt. Die Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg e.V. (BI-GP) hat deshalb die Bevölkerung zu einem Informationsabend eingeladen, auf dem die Auswirkungen auf die Anwohnerschaft erläutert wurden.

Denn, so erklärten die beiden Vorsitzenden Peter Ohnemus und Klaus Deutschkämer, es habe sich seit Ansiedlung des Pelletwerkes an den Festsetzungen trotz zweier Petitionen nichts Nennenswertes geändert. Im Kern gehe es darum, die Genehmigungen für das Pelletwerk zu Lasten der Anwohner mit diesem Bebauungsplan zu legitimieren. Insbesondere betreffe dies die viel zu hohen Lärm- und Staub-Emissionen.

Dies bestätigte auch der von der BI beauftragte Rechtsanwalt Roland Friedrich aus Bad Homburg, nach dessen Überzeugung dieser Entwurf des Bebauungsplans vor allem dem Ausbau des Pelletwerkes diene. Nur während der Offenlage könnten noch Stellungnahmen (Widersprüche) gegen diesen Entwurf vorgebracht werden, die dann von den beiden Gemeinderäten Mahlberg und Ettenheim behandelt werden müssen.

Dazu hat der Fachanwalt für Verwaltungsrecht einen Muster-Einwand vorbereitet, der spätestens am 2. Oktober auf dem Rathaus in Ettenheim eingereicht sein muss. Den Empfang sollte man sich bestätigen lassen. Der Muster-Einwand kann hier heruntergeladen werden:

Einwendung B-Plan ← (PDF-Dokument, ca. 369 kB).

Bei Schwierigkeiten kann auch Kontakt mit dem Vorsitzenden Klaus Deutschkämer aufgenommen werden, Kontaktdaten im Impressum.

Die Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg e.V. (BI-GP) hat mittlerweile den Status einer vom Land Baden-Württemberg "anerkannten Umweltvereinigung", so dass sie auch selbst Einwendungen erheben kann. Dennoch sei es aus politischen Gründen wichtig, dass auch möglichst viele "Private" Einwendungen vorbrächten. Dieser Vorgang ist ohne finanzielles Risiko, denn zunächst werden die Einwände geprüft und "abgewogen".

Der Anwalt erklärte, dass frühestens nach dem Satzungsbeschluss, sofern den Einwendungen nicht entsprochen wird, über eine Normenkontroll-Klage entschieden werden muss. Dieser Rechtsweg steht jedoch nur denjenigen Personen offen, die während der Offenlage ihre Einwendungen schriftlich und fristgerecht vorgebracht haben.

>> Zum Bericht in der Badischen Zeitung.
>> Zum Bericht in der Lahrer Zeitung.

 


 

07.12.2016 - Ortenauer Umweltpreis 2016

BUND-Umweltzentrum-Ortenau ehrt Lothar Krikowski

Foto: BI-GP "Das BUND-Umweltzentrum-Ortenau hat Lothar Krikowski mit dem Ortenauer Umweltpreis geehrt. Der 75-Jährige ist ehrenamtlich mit unterschiedlichen Aktivitäten tätig, die alle auf dem Erhalt der Schöpfung und dem Wohlergehen von Mutter Erde beruhen."

Lothar ist Beisitzer in der BI-GP, deren Vorsitzende zur Feier eingeladen waren und ihrem Freund und Wegbegleiter herzlich zu dieser Ehrung gratulierten. Im Bild von links nach rechts: Wolfgang Hoffmann, Peter Ohnemus, Lothar Krikowski und Sven Sackmann.

>> Zum Bericht in Baden-Online.
>> Zum Bericht in der Badischen Zeitung.

 


 

05.10.2016 - Als Umweltvereinigung anerkannt

BI-GP ist jetzt eine nach §3 UmwRG "anerkannte Umweltvereinigung"

Die Anerkennung nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern. Die Anerkennung eröffnet die Möglichkeit, eigene Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) einzulegen.

Der Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg e.V. (BI-GP) wurde jetzt vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energhiewirtschaft Baden-Württemberg (UMBW) diese Anerkennung erteilt.

Die Anerkennung gilt für den folgenden satzungsgemäßen Aufgabenbereich in der Region Ettenheim/ Mahlberg (§2 Absatz 2 der Satzung in der Fassung vom 23.01.2009):

"Zweck der BI-GP ist die Förderung des Umweltschutzes, namentlich die Begrenzung von Lärm, von Geruchsbelästigungen, die Reinhaltung der Luft und die Erhaltung eines gesunden Kleinklimas in der Region. Die BI-GP nimmt sich der nach Satz 1 genannten Anliegen der betroffenen Bevölkerung an und informiert sie über die gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Gerüche, Eingriffe in bestehende und ausgeübte Gewerbebetriebe und über mögliche Vermögensschäden durch Wertverluste an Grundstücken und Gebäuden. Insbesondere sollen die Einwohner über die Auswirkungen der Firmenansiedlungen auf dem Gelände des Gewerbeparks Ettenheim/Mahlberg umfassend informiert werden. Dazu wird die BI-GP Informationen beschaffen und Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchführen. Die BI-GP unterstützt die betroffene Bevölkerung, ihre Interessen im Zusammenhang mit der Abwehr von schädlichen Emissionen, die bereits die Umgebung belasten oder noch zu erwarten sind, wahrzunehmen."

Die beiden Vorsitzenden Peter Ohnemus und Klaus Deutschkämer sehen mit der Anerkennung die langjährige Arbeit der Bürgerinitiative bestätigt.

 


 

05.04.2016 - Presse-Gespräch der BI-GP

Insolvenz löst keine Probleme

Seit dem Insolvenzantrag von German Pellets werden wir immer wieder beglückwünscht, in der Annahme, dass das Anliegen der BI-GP damit erledigt wäre. Dem ist allerdings leider nicht so, denn noch wissen wir nicht, wie es mit dem Werk und mit dem nicht vorhandenen Bebauungsplan weitergeht.

Pleite ist hausgemacht

Den finanziellen Zusammenbruch von German-Pellets haben wir wegen unserer Recherchen schon vor Jahren kommen sehen.
Das unnatürliche Wachstum von German Pellets ab 2006 hat anfangs einige seriöse Pellet-Hersteller in Bedrängnis gebracht. Erfahrene Pelletproduzenten teilten uns mit, dass German Pellets seit Jahren am Markt vorbei produziert haben soll. Auf Anfrage teilte uns ein Pelletproduzent mit, dass der Produktionsausfall von German Pellets auf die Versorgungssicherheit in Deutschland faktisch keine Auswirkung habe, weil eine Pellets-Überproduktion vorliege. Im Vorjahr betrug demnach die Produktion 3 Millionen Tonnen Pellets bei einem Verbrauch von knapp 2 Millionen Tonnen.

Ebenso interessant war für uns die Aussage, dass das Pelletswerk auf DYNA5 bezüglich Größe und Standort wirtschaftlich nicht rentabel sei, wenn es ökologisch sinnvoll betrieben werden soll, weil der Radius für die Rohstoff-Beschaffung und Produktauslieferung dafür weit überschritten wird.

Umweltsünde "Co-Firing"

Mit großer Sorge blicken wir auf Entwicklungen in einigen EU-Ländern, wo Energiekonzerne ihre Kohlekraftwerke auf die Mitverfeuerung von Holzpellets ("Co-Firing") umstellen, um ihnen damit einen grünen Anstrich zu verleihen. Zur Herstellung dieser enormen Massen an Pellets werden weltweit bereits ganze Wälder gerodet und tausende Kilometer über die Ozeane verschifft. Gegen diesen ökologischen Irrsinn wenden sich bereits große Umweltorganisationen.

"Erhebliche" Belästigungen

Die BI-GP hatte sich seit Bestehen nie gegen den Brennstoff Holz-Pellets ausgesprochen. Soweit Pellets aus Holzresten ökologisch hergestellt werden, ist dieser Brennstoff sinnvoll.

Unserer BI ging es immer um die unzumutbaren Emissionen des Pelletwerkes, das mit einer Kapazität von 126.000 t/a ganz offensichtlich falsch dimensioniert, nicht auf dem Stand der Technik ist und zu nahe am Wohngebiet steht. Bei der Genehmigung und im nachfolgenden Entwurf des Bebauungsplans wurde dies nicht beachtet und dem Werk deshalb ein viel zu hohes Lärmkontingent zugeteilt, was zu den bekannten Problemen im Zweckverband führte.

Laut Bundesumweltministerium stellen Pelletwerke ab einer Produktionsgröße von 10.000 t/a eine "erhebliche Belastung" für die Umwelt dar, weshalb sie seit 02.05.2013 in die 4. BImSchV als genehmigungspflichtige Anlagen aufgenommen wurden.

So wie Firmenchef Leibold mit den Geldern vieler Gläubiger umging, so rücksichtslos ging er mit betroffenen Anwohnern sowohl in Wismar, Herbrechtingen als auch in Ettenheim und anderen Standorten um. Statt auf Beschwerden einzugehen drohte er Bürgern, die sich über unzumutbare Belästigungen beschwerten, mit zivilrechtlichen Klagen. Selbst Behörden wurden von ihm mit Schadenersatzforderungen bedroht.

Fehlende Kontrolle

Leider mussten wir feststellen, dass die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden uns keine Hilfe waren, im Gegenteil mussten wir sogar feststellen, dass der Betreiber in einigen Fällen ganz offensichtlich bevorteilt wurde, so dass wir uns mehrmals gezwungen sahen, den teuren Rechtsweg zu beschreiten.

Die äußerst zweifelhafte Behauptung des Landratsamtes Offenburg, der von uns beklagte Lärm käme nicht vom Pelletwerk, sondern würde von einem LKW-Parkplatz an den Gebäuden des Pelletwerkes reflektiert, haben wir schon rechnerisch als unmöglich widerlegt und nun auch messtechnisch.

Durch die Insolvenz und der damit verbundenen Drosselung bzw. Einstellung der Produktion konnten wir schon seit Monaten, besonders aber seit Beginn dieses Jahres, eine deutliche Abnahme der Lärmbelästigung feststellen und auch messtechnisch belegen. Die betroffenen Anwohner konnten mit Erleichterung die Außerbetriebnahme einzelner Anlagen – wie z.B. die Pelletpressen, die Bandtrockner oder die Hammermühlen – feststellen. Nach fast 10 Jahren Belästigung ein gutes Gefühl.

Ausblick

Nach den insgesamt sehr schlechten Erfahrungen und dem fast 10-jährigen Ärger mit dem Pelletwerk würden wir verständlicherweise lieber keinen derart umweltbelastenden Betrieb hier sehen. Die weitere Entwicklung nach der Insolvenz ist jedoch kein Wunschkonzert.

Neben der Frage, welcher Investor die Nachfolge antritt und mit welcher Zielsetzung, müssen wir daran erinnern, dass die Frage nach dem Bebauungsplan und den darin enthaltenen Festsetzungen immer noch ungeklärt ist. Diese stadtplanerische Entscheidung ist wesentlich für die künftige Lebensqualität in der Nachbarschaft des Pelletwerkes als Hauptverursacher der Belästigungen, nicht nur hinsichtlich Lärm, sondern auch von Luftschadstoffen (Feinstaub, Stickoxiden) und Geruch.

Es wäre nach dem "Nein" der Stadt Mahlberg und dem klaren Bürgerentscheid von Ettenheim ein Affront gegen die große Mehrheit der Bürger, wenn das Thema Biomassekraftwerk nun wieder auf die Tagesordnung käme.

Wir werden aber darauf achten, dass die planerischen Grenzen sowie die geltenden und zu erwartenden Umweltstandards eingehalten werden, notfalls mit Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten. Das teure Lärmgutachten der DEKRA kommt durch eine falsch gemeldete Parameterangabe zu einem fehlerhaften Ergebnis – was im Petitionsergebnis vom 29.10.15 bestätigt wurde- und kann so nicht mehr als planerische Grundlage dienen.

Selbstverständlich erwarten wir von einem neuen Betreiber, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Darauf haben die Bürger ein Recht und die Aufsichtsbehörden die Pflicht der Überwachung. Denn auch Bürger sind Steuerzahler und Investoren. Sie sind das Kernelement einer Gemeinde.

>> Zum Bericht in der Lahrer Zeitung.
>> Zum Bericht in der Badischen Zeitung.
>> Zum Bericht im Stadanzeiger/Guller.

 


 

10.02.2016 - Staatsanwalt ermittelt gegen Peter Leibold

German Pellets ist pleite

Das zuständige Insolvenzgericht Schwerin hat den "Insolvenzantrag in Eigenverantwortung" von German Pellets vorerst abgelehnt und eine vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt. Tausenden von Kleinanlegern droht nun statt traumhafter Renditen der Verlust ihrer Ersparnisse.

Wie die BI-Vorsitzenden berichten, waren die Belästigungen durch das Pelletwerk in Ettenheim schon seit Anfang des Jahres spürbar zurück gegangen. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Produktionshalle oft nicht mehr beleuchtet war. Weder die Pressen noch die Förderanlagen waren hörbar. Verwunderlich war, dass trotzdem der Kamin des Heizwerks rauchte und die Bandtrockner liefen, ohne dass wie üblich aus den Abluftkaminen Dampf sichtbar war.

 


 

17.07.2012 - 29.10.2015

Das Petitionsverfahren ist abgeschlossen

Der 15. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 141. Sitzung am 29.10.2015 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Petition 15/01589 entschieden. Die Entscheidung und Begründung ist in der Landesdrucksache 15/7547 (ab Seite 30) nachzulesen.

Hier finden Sie die ausführliche Petition vom 17.07.2012 sowie folgende Ergänzungen:

 


 

30.10.2014 - 01.12.2014

Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbepark DYNA5"

Die BI-GP hat es sich zur Aufgabe gemacht, über umweltbelastende Ansiedlungen auf dem Industriegebiet DYN A5 sowie über atuelle Bauplanungen und deren Auswirkungen zu informieren.

Nun will der Zweckverband DYNA5 den Bebauungsplan für das Industrie- und Gewerbegebiet DYNA5 zum Abschluss bringen, ohne die Entscheidung der Petition abzuwarten. Die Bedenken Mahlbergs wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Ettenheim hat seinen Partner in dieser wichtigen Frage überstimmt, obwohl die Zweckverbands-Satzung für den Bebauungsplan Einstimmigkeit vorsieht. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des Bebauungsplans offengelegt.

Bis zum 01.12.2014 können Bürger auf dem Rathaus in Ettenheim Einsicht nehmen und dazu Stellung nehmen. Wenn jetzt keine Bedenken geäußert werden, geht der Plan unverändert in das weitere Verfahren.

Aus diesem Grund hat die BI-GP am 19. November einen Informationsabend zu diesem Thema veranstaltet. Die beiden Vorsitzenden berichteten im vollbesetzten Nebenzimmer der "Krone" über Ihre Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans. Peter Ohnemus begrüßte die zahlreichen Gäste, darunter auch Ortsvorsteher Bernd Dosch.

Als Ergebnis einer ersten Petition im Jahr 2009 (>>Drucksache 14/7622, S. 8-37) seien im Rahmen der Probleme nach der Ansiedlung eines Pelletwerkes erhebliche Planungsfehler offenkundig geworden. Weitere Bedenken wurden in einer zweiten Petition am 17.07.2012 dem Landtag BW vorgetragen. Seither warte die BI gespannt auf ein Ergebnis.

Anschließend berichtete Klaus Deutschkämer detailliert über die Auswirkungen des Entwurfs zum Bebauungsplan und stellte einen Muster-Einwand vor, der nach Bedarf ergänzt oder unverändert bis einschließlich 1. Dezember beim Zweckverband eingereicht werden könne. Auch Kinder sind als Unterzeichner zulässig. Im Gegensatz zu einem Widerspruch seien bei der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Gebühren zu befürchten.

Hier Muster-Einwand herunterladen: .doc oder .pdf
Und das sind die Argumente:

Belastung unserer Atemluft mit Feinstaub.
Im Planungsgebiet gibt es Vorbelastungen der Luft durch verschiedene Quellen, beim Gewerbe insbesondere durch German Pellets. Im Umweltbericht werden Stickstoffdioxyd, Feinstaub PM10 und Staubniederschläge als relevante Schadstoffe untersucht. Der Einfluss von German Pellets auf die Gesamtbelastung bei PM10 betrage im Jahresmittel "nur maximal" 4,9 μg/m3. GICON ermittelte 2005 noch eine maximale Zusatzbelastung im Jahresmittel von 3,6 μg/m3.

Die Vorbelastung für den Tagesmittelwert durch PM10-Staub liegt lt. GICON mit 83 μg/m3 (2005) bzw. 104 μg/m3 (2006) bereits deutlich über dem Grenzwert von 50 μg/m3. Der Tagesmittelwert wird "nur" 27 mal überschritten (GICON 2007), 35 Überschreitungen sind derzeit zulässig. Im Umweltbericht (Seite 16) liest man:

Die Konzentration von 50 μg/m3 darf von maximal 35 Tagesmittelwerten eines Jahres überschritten
werden. Dieser Wert wird mit 48 μg/m3 im Bereich der Esso-Tankstelle noch eingehalten.

Dieser Wert gilt jedoch für die aktuelle Ausbaustufe und bei 2 mg/m3 Staub in der Abluft der Bandtrockner. Nach Faktor Grün führt die Verdoppelung der Einsatzstoffe "maximal zu einer Verdoppelung der Feinstaubimmissionen". Hingegen kommt iMA (23.01.2013) bei einer Verdoppelung der Produktion nur auf eine Erhöhung des Immssionsbeitrags von 4,9 auf 7,1 µg/m3. Und bei Ansatz der genehmigten Feinstaub-Konzentration in der Abluft lediglich von 4,9 auf 5,1 (Bestand) bzw. von 7,1 auf 7,6 µg/m3 (Ausbau). Bei weniger optimistischen Annahmen werden die Grenzwerte nach iMA hingegen überschritten:

Bei Erweiterung der Pelletproduktion wird der Immissions-Tageswert im Maximum des
Immissionsbereischs 4 durch die höheren Staubemissionen aus den Trocknern nach der
Rundungsregel der TA-Luft (50,6 µg/m3 => 51 µg/m3) überschritten.

Die genannten Grenzwerte gelten in Deutschland seit 2002. Ab 1. Januar 2015 gilt in der gesamten EU zusätzlich ein verbindlicher Grenzwert für PM2,5 von 25 µg/m3 im Jahresmittel. Dieser Wert ist verbindlich einzuhalten und ab dem 1. Januar 2020 dürfen die PM2,5-Jahresmittelwerte den Wert von 20 µg/m3 nicht mehr überschreiten.

Das Pelletwerk emittiert nach einer GICON "Staubemissions-/Immissionsprognose" vom 10.5.2007 schon in der jetzigen Ausbaustufe über 45 Tonnen Staub pro Jahr, davon etwa 32 bis 39 Tonnen Feinstaub, größtenteils in Form des lungengängigen Anteils PM2,5! Dabei wurden diese Werte mit nur 50% der zulässigen Abluft-Konzentrationen ermittelt.

Das Umweltbundesamt stellt in seinem >>Bericht zur Feinstaubbelastung in Deutschland fest:

"Eine Konzentrationsschwelle in der Umgebungsluft, unterhalb derer keine schädigende Wirkung zu
erwarten ist, gibt es für Feinstaub nicht. Feinstaub unterscheidet sich somit von anderen
Schadstoffen – wie Schwefeldioxid oder Stickstoffdioxid – grundlegend. Für letztere lassen sich Werte
angeben, unter denen keine nachteiligen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind.
Feinstaub hingegen ist immer schädlich."

"Eine dauerhaft – lebenslang – um 10 Mikrogramm PM10/Kubikmeter Luft höhere
Staubbelastung geht mit einer durch schnittlichen Verkürzung der Lebenserwartung so exponierter
Personen um knapp sechs Monate einher. Bezogen auf eine Erhöhung um 10 Mikrogramm PM2,5
pro Kubikmeter Luft beträgt die Abnahme der Lebenserwartung sogar acht Monate.

Die Immissionsprognosen weisen Unstimmigkeiten auf, u.a. entsprechen die angesetzten Massenströme an Feinstäuben nicht dem Zustand maximaler Emissionen. Zu diesem und anderen Themen ist noch eine Petition anhängig.

Unsere Forderung: Die Prognosen sind zu überprüfen. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden deutlichen Verkehrszunahme am Oberrhein ist auch die Einhaltung der künftigen PM2,5-Grenzwerte durch Gutachten nachzuweisen. Zusätzliche, erheblich Staub emittierende Anlagen müssen ausgeschlossen werden, auch auf den Flächen bestehender Betriebe.

Das Pelletwerk nimmt das komplette Lärmkontingent in Anspruch.
Allein diese Festlegung führt zu einem Pegel im rund 500 m entfernten Wohngebiet von 41,2 dB(A) und damit zu einer Überschreitung des Richtwertes. Die gewerbliche Entwicklung in Orschweier und im GI Wolfsmatten wird dadurch praktisch unmöglich.

Bei der Diskussion um den Bebauungsplan wurde immer wieder behauptet, an den Genehmigungen des Pelletwerkes sei nichts mehr zu ändern (wg. Bestandsschutz bzw. Schadensersatzansprüche).
Lt. Bericht des Petitionsausschuss (PetA) ...

"... wurde im Rahmen der Neukontingentierung das Lärmkontingent des Werkgrundstücks
des Pelletswerks in den verschiedenen Gutachten gemindert: Von 60 dB(A)/m2 nachts
(Baugenehmigung vom 3. November 2006) soll der IFSP abgesenkt werden
auf Werte von 57 oder 52 dB(A)/m2 nachts."

Unsere Forderung: Das Lärmkontingent des Pelletswerkes muss um 3 dB verringert werden.

Die Vorbelastung ist unzureichend berücksichtigt
Die Vorbelastung durch vorhandene Betriebe und Anlagen und planungsrechtlich gesicherte Gebiete wurde unzureichend berücksichtigt: So führt bereits der noch nicht bebaute Teil des GI Wolfsmatten (nach DIN 18005: 65 dB(A)/m2) zu einem planerischen Teilpegel von 49 dB(A) in der Kronenstraße. Selbst "In der Breite" und in der "Oberfeldstraße" werden die Werte eines WA um eine Gebietsstufe überschritten.

Unter diesem Aspekt hätte auch die Ansiedlung des Pelletwerkes nach der Irrelevanzregelung erfolgen müssen, so wie jetzt mit den Restflächen verfahren werden soll. Der PetA stellte fest:

"Die Ermittlung der bestehenden Vorbelastungen sowie die in den bestehenden Gebieten
zulässigen lärmrelevanten Nutzungen machen deutlich, dass allein mit der
Lärmkontingentierung der Gebiete R. I–III eine Lösung der Gewerbelärmsituation
nicht erreicht werden kann. Für eine nachhaltige Lösung des Problems müssen die
bereits vorhandenen Lärm verursachenden Nutzungen in den bestehenden Gewerbe-
und Industriegebieten sowie zusätzlich die zukünftigen Lärmimmissionen des
Plangebiets R. mit einbezogen werden. Als Folge könnten ab dem Zeitpunkt des
vollständigen „Ausschöpfens“ der zulässigen Immissionsrichtwerte für das allgemeine
Wohngebiet „B.-L.-S.“ in allen umliegenden Gebieten keine lärmrelevanten bau- oder
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen mehr erteilt werden."

Unsere Forderung: Reserven für die zukünftige Entwicklung des Gewerbes lassen.

Rittmatten III wurde in der Kontingentierung nicht berücksichtigt
Die Erweiterung des Zweckverbandsgebietes Rittmatten III steht immer noch in der Satzung des Zweckverbands, obwohl dem PetA gegenüber die Aussage gemacht wurde:

"Die ehemals auch angestrebte Überplanung des Plangebiets "R. III"
wird vom Zweckverband nicht weiter verfolgt."

Unsere Forderung: Entweder muss die Erweiterung Rittmatten III aufgegeben oder bei der Lärm- kontingentierung berücksichtigt werden.

Übertragung von Lärmkontingenten
Dem Teilgebiet GE7 wurde ein unnötig hohes Lärmkontingent (tags Lw=110,5 dB(A)) zugeteilt. Wir befürchten, dass überschüssige Kontingente auf andere Grundstücke übertragen werden und diese dann tatsächlich vollständig ausgeschöpft werden.

Unsere Forderung: Keine Übertragung von Lärmkontingenten.

 


 

16.06.2014 - Polizeinotizen.

Staubexplosion im Silo

ETTENHEIM. Am Montag um 09.12 Uhr ereignete sich in einer Firma eine Staubexplosion in einem Silo. Durch die Wucht der Explosion wurden neben Teilen des Förderbandes auch zwei Fensterscheiben in der Produktionshalle zerstört. Die Freiwillige Feuerwehr hatte den Brand schnell unter Kontrolle. Zum Glück wurde niemand verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere 10.000 Euro.

>> Zu den Meldungen der Polizei aus dem Bereich Lahr.

 


 

15.05.2014 - Informationsveranstaltung über Lärm mit Aha-Effekt.

Experten-Vortrag zu "Gesundheitsauswirkungen durch Lärm"

Foto: BI-GP Orschweier (mml). Lärm kann die Gesundheit schädigen. Zu diesem brisanten Thema hatte die "Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg" (BIGP) einen Informationsabend veranstaltet. Deren Vorsitzender Klaus Deutschkämer begrüßte dazu im Orschweierer Gasthaus "Krone" zahlreiche Zuhörer im Nachgang zum "Internationalen Tag gegen Lärm", an dem seit 1995 das Umweltthema Lärm ins Bewusstsein gerufen wird.

Dazu referierte der Kehler Physiker Dr. Claus Mündel, als Ingenieur auf Akustikberatung spezialisiert. Anschaulich führte Mündel in die komplizierte Materie ein. Der menschliche Hörbereich reiche von 16 bis 20 000 Hertz. Tiefe Frequenzen (Bass) können zusätzlich zum Gehör auch mit anderen Organen wahrgenommen werden, als „Ohrendruck“ oder Vibrationen. Das nahmen die Zuhörer auch anhand akustischer Hörbeispiele mit besonderer Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Tieffrequenter Lärm kann erwiesenermaßen zu Schlafstörungen, Angstgefühlen bis hin zu Blutdruckänderungen mit weiteren gesundheitlichen Folgen führen. Eine plausible Erklärung dafür ist, dass tiefe Töne in der Natur auf Gefahren hinweisen (Donnergrollen, Vulkanausbrüche).

Nur ein gewisser Prozentsatz der Betroffenen ist besonders empfindlich gegenüber tieffrequentem Lärm, besonders nachts bei allgemeiner Ruhe sei die Sensibilität höher. Die DIN 45680 zur Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen wird gegenwärtig überarbeitet. Ergebnis könnte sein, dass nicht mehr die Hörschwelle, sondern die strengere Wahrnehmungsschwelle (ca. 10 dB weniger) zur Beurteilung verwendet wird. Auch der Frequenzbereich soll deutlich erweitert werden.

Mündel machte klar: Tiefe Töne können sich in Räumen "fangen", Resonanzen erzeugen und sind durch herkömmliche Geräuschdämmungen im Gegensatz zu normalem Lärm kaum abzuhalten. Sie sind über mehrere Kilometer durch Luft und Boden übertragbar, da sind Hindernisse wie Lärmschutzwände oder bloß Buschwerk völlig wirkungslos. Wohnhaus-Fenster zu schließen, bringt keine Linderung.

Über Mündels auch für Laien verständlichen Fachvortrag entspann sich anschließend eine lebhafte Diskussion. Da wurde von Gästen denn doch noch das benachbarte Pellet-Werk angesprochen. Hier seien Verfahren noch nicht abgeschlossen, erklärte Deutschkämer kurz, da laufe auch noch eine Petition an den Landtag. Mit Günter Krieg hatte sich auch der Vorsitzende der neuen "Bürgerinitiative Altstadt-Ettenheim" als Zuhörer in Orschweier eingefunden, die Gelegenheit wahrgenommen, den Lärmexperten speziell über Bass-Musiktöne und deren Ausbreitung zu befragen. Schließlich wies Horst Queck, Vorstandsmitglied der BI-GP, darauf hin, dass gleich nach der Sommerpause eine spezielle Veranstaltung über "Feinstaub" statt findet, dieses Mal in Ettenheim. Auch dazu gäbe es "eine Menge neuer Erkenntnisse", über die man die betroffene Bevölkerung informieren wolle.

 


 

11.12.2013 - Mitgliederversammlung

Vorstand wurde einstimmig bestätigt

Rund zwei Dutzend Mitglieder und Interessierte, darunter auch Bürgermeister Dietmar Benz und Ortsvorsteher Bernd Dosch waren in die "Krone" in Orschweier gekommen, um sich über den Sachstand zu informieren. Im Mittelpunkt stand die Sorge vor einer Erweiterung des Pelletwerkes. Auslöser war eine kürzliche Aussage von Fimenchef Peter Leibold.

In einem Rückblick mit anschaulichen Bildern und Originalaufnahmen hat Vorsitzender Peter Ohnemus dargestellt, dass die Abkehr von der Ansiedlung belastender Industrie hin zu verträglichen Gewerbebetrieben richtig war. Er machte aber auch deutlich, dass die BI nicht gegen den Gewerbepark agiert und nichts gegen Pellets hat, sondern für ein erträgliches Miteinander von Gewerbe und Wohnsiedlung kämpft.

Seit ihrer Gründung Ende 2007 hat die BI, der nach wie vor 808 Mitglieder angehören, beklagt, dass vom Pellet-Hersteller südlich des Orschweierer Ortsrandes gesundheitsgefährdende Geruchs-, Lärm- und Staubbelastungen ausgehen. Ein Konflikt, der mittlerweile unlösbar erscheine. Mehr als enttäuschend werde dabei auch die Rolle der verantwortlichen Aufsichtsbehörden gesehen.

So habe vergangenes Jahr das Offenburger Landratsamt die Quelle der Störungen auf einem LKW-Parkplatz im Orschweierer Gewerbegebiet ausgemacht, dessen Kühlaggregate Lärm Richtung Süden ausstrahle und dort von den Gebäuden des Pelletwerks zurück ins Dorf reflektiert werde, wodurch irrtümlich das Pelletwerk als Verursacher erscheine. "Das ist eine verwunderliche Aussage", konterte Ohnemus. Damit die reflektierte Schallleistung vom Parkplatz gleich groß wie die des Pelletwerkes wäre, müssten, so hat man nachgerechnet, rund 18.000 LKW auf dem Parkplatz stehen.

Dagegen spräche auch, dass bei einer betriebsbedingten Stilllegung des Werkes im vergangenen April eine Woche lang keinerlei Lärm mehr zu vernehmen war, obwohl der LKW-Parkplatz genutzt war. Ansonsten sei festzustellen, dass nach wie vor das gesamte Lärmkontingent von German Pellets schon ausgeschöpft sei, nach Meinung der BI bereits jetzt sogar überschritten.

So blieben bei der Kontrollmessung durch die DEKRA einige lärmintensive Geräte unberücksichtigt, für die Hammermühle sei wegen eines angeblichen "Druckfehlers" mit einer viel zu niedrigen Schallleistung gerechnet worden. Bei der späteren Einhausung der Hammermühle wurde hingegen der ursprüngliche Wert genehmigt, der nun jedoch plötzlich für zwei Hammermühlen gelte, was dem 25-fachen des Wertes in der Ausbreitungsrechnung entspreche, so Klaus Deutschkämer, ebenfalls BI-Vorsitzender.

Ohnemus: "Trotz dieser zu niedrigen Annahmen hat der Gutachter empfohlen, den Nachtbetrieb einzustellen". Mit den richtigen Zahlenwerten gelte dies erst recht.

Als persönlichen Erfolg, so Ohnemus weiter, könne man sich anrechnen, dass vorigen Mai nicht zuletzt auf politisches Betreiben der BI-GP in die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung jetzt endlich auch eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit" für Pellet-Anlagen aufgenommen sei, weil diese grundsätzlich, ist dort zu lesen, "in besonderem Maße geeignet seien, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen und die Nachbarschaft erheblich zu benachteiligen und zu belästigen".

Deutschkämer verdeutlichte anhand Auszügen aus Gutachten, dass auch der Feinstaub weiterhin ein Problem darstelle. Je nach Annahme der tatsächlichen Staubemissionen erzeugten die Bandtrockner zwischen 1,1 und 11 Kilo Staub pro Stunde, davon bis zu 86 Prozent als lungengängiger und somit krebsverdächtiger Feinstaub. Ab 3 kg verlangen die Vorschriften eine qualifizierte Messeinrichtung, die jedoch nicht vorhanden sei.

Um die Dimension zu verdeutlichen, wurde berichtet, dass alle 45.000 Pelletheizungen in Deutschland (Stand 2005) zusammen ungefähr so viel Staub verursachen, wie allein das jetzige Pellet-Werk im DYN A5-Gebiet, wenn man die Herstellerangaben der Trockner zugrunde lege.

Nach solch bedrückenden Zahlen versicherte Ortsvorsteher Bernd Dosch ein weiteres Mal, dass der Orschweierer Ortschaftsrat nebst Mahlberger Gemeinderat eine Verdoppelung der Pellet-Produktion einmütig ablehne. Allerdings, merkte Stadtrat Michael Masson später an, müsse man in dieser Sache noch Überzeugungsarbeit beim Zweckverbandspartner Ettenheim leisten. Entscheidend, so Ohnemus, seien dabei allerdings die Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Wahlen

BI-Rechner Dieter Beck hatte trotz Ausgaben für Auslageersatz, Rechtsanwälte und Widerspruchsbescheiden des Regierungspräsidiums in Höhe von 3.700 Euro von einem Guthaben in Höhe von rund 5.600 Euro berichtet, dank zahlreicher Spenden. Die würden auch gebraucht werden, denn seit ihrer Gründung habe die BI-GP schon mehr als 20.000 Euro für juristische Bemühungen ausgeben müssen.

Nach einstimmiger Entlastung des kompletten Vorstandes wurde zügig neu gewählt. Neben den beiden Vorsitzenden Ohnemus und Deutschkämer wurden auch Beck und Schriftführerin Heidi Burg in ihren Ämtern bestätigt, ebenso wie die Beisitzer Rolf Baum, Nikolaj Blasi, Reinhard Bösch, Peter Textor, Thomas Brettschneider, Stefan Hartmann, Lothar Krikowski, Guido Krumm, Michael Masson, Thilo Mösch, Horst Queck und Martin Zetting.

Autor: Michael Masson

 


 

01.08.2013 - Ettenheim überstimmt Mahlberg bei Bauantrag für Spänebunker

Zoff um Spänebunker

In der öffentlichen Sitzung des Zweckverbands DYN A5 hat Ettenheim mal wieder seinen Partner Mahlberg überstimmt. Anlass war ein Bauantrag des Pelletherstellers für einen "Brennstoffbunker", für den das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden sollte.

Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz hat für seine Ablehnung etliche Gründe aufgeführt. Die "Badische Zeitung" hat in seiner Ausgabe vom 3. August darüber einen Bericht veröffentlicht. Für die ablehnende Haltung des Gemeinderats Mahlberg gibt es aus unserer Sicht vor allem folgende Gründe: Während eines laufenden Petitionsverfahrens, bei dem es im Kern um die schädlichen Umweltauswirkungen des Werkes geht, sollten keine solchen Entscheidungen getroffen werden, damit nicht wieder Tatsachen geschaffen werden, die später nicht mehr (ohne Schadensersatzforderungen) rückgängig gemacht werden können.

Nebenbei bemerkt: Eine Vertagung der Beschlussfassung wäre einer Genehmigung gleichgekommen, da nach §36 Abs. 2 S. 2 BauGB das Einvernehmen als erteilt gilt, wenn es nicht innerhalb zwei Monaten von der zuständigen Stelle verweigert wird.

 


 

30.07.2013 - Von der Webseite des NDR1 Radio MV

Ermittlungen gegen Wismarer Holzverarbeiter

Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt gegen den Geschäftsführer des Wismarer Unternehmens German Pellets. Es gehe um den Anfangsverdacht des Subventions- und Kreditbetrugs sowie der falschen Darstellung von Bilanzen.

>> Zum Bericht des NDR.

 


 

31.01.2012 - Widersprüche werden zurückgewiesen

Regierungpräsidium Freiburg schmettert Widerspruch ab

Die Widersprüche werden zurückgewiesen. Die Widerspruchsführer tragen die Kosten des Verfahrens. Die Gebühr für jeden Widerspruch, der nicht am Musterverfahren teilnahm, belief sich auf 100 Euro. Die BI-GP hat diese Gebühr komplett übernommen.

Mehr als 80 Personen haben erneut gegen die Genehmigung mit Gewebefilter Einspruch eingelegt. Grund dafür war unter anderem, dass im letzten Änderungsantrag die Schadstoffwerte des eingehenden Altholzes bis zum 500-fachen erhöht wurden und zudem ein Bypass beantragt wurde, der es ermöglicht, die Rauchgase am Filter vorbei zu leiten.

Per E-Mail habe GP erklärt, dass sie auf den "Betrieb" dieses Bypasses verzichte. Zumindest in diesem Punkt hält die BI-GP den Widerspruch für begründet, da der Bau selbst nicht untersagt wurde und immer noch in den zur Genehmigung gehörenden Antragsunterlagen enthalten ist. Das Ingenieurbüro Gebhardt hat in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass ein solcher Bypass nicht mehr Stand der Technik und somit nicht genehmigungsfähig ist.

Außerdem werden bei der Verbrennung hochgiftige Dioxine und Furane freisetzt, die zwar mit einem Absorbermittel gebunden werden sollen, jedoch werden in der Genehmigung keinerlei Vorgaben zur Kontrolle dieser Technik vorgeschrieben.

Trotz der Möglichkeit einer in diesen Punkten erfolgreichen Klage vor dem Verwaltungsgericht hat sich die BI-GP entschlossen, in diesem Fall auf Rechtsmittel zu verzichten. Im Verlauf dieses jahrelangen Genehmigungsverfahrens hat es sich gezeigt, dass die Antragstellerin durch ständige Anpassung an die gestellten Forderungen letztlich doch die Genehmigung zur Altholz-Verbrennung erhält. Regierungspräsidium und vor allem das Landratsamt Ortenaukreis sind jetzt in der Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung sicher zu stellen.

 


 

20.01.2012 - Einladung der BI-GP

Vorstellung des Musterwiderspruchsverfahrens

Das Regierungspräsidium Freiburg hat der BI-GP zugestimmt, mit den aktuell 82 Einwendern gegen die Erweiterung der Brennstoffarten ein Musterverfahren durchzuführen.

Die BI-GP lädt alle Mitbürger ein, die bereits Widerspruch gegen die Genehmigung zur Altholzverbrennung im Heizwerk von German Pellets eingelegt haben, einem Muster-Widerspruchsverfahren zuzustimmen.

Das Verfahren, das unnötige Kosten für die Widersprecher vermeiden hilft, wird am Freitag, den
20.01.2012 von 18 bis 19 Uhr im Nebenzimmer des Gasthaus Krone in Orschweier erläutert.

Wer dem konkretisierten Musterwiderspruch zustimmt, kann sich gleich in eine Liste eintragen, die die BI-GP bis Anfang nächster Woche an das Regierungspräsidium Freiburg weiterleiten muss. Wer diesen leider kurzfristigen Termin nicht wahrnehmen kann, kann sich auch direkt an einen der Vorsitzenden der BI-GP wenden oder folgende Erklärung ausdrucken und an das Regierungspräsidium schicken:

Zustimmung zum Musterverfahren (PDF, ca. 39 KB).

 


 

09.12.2011 - Jahreshauptversammlung der BI-GP

Musterwiderspruch vorgestellt

In der Mitgliederversammlung am 9.12.2011 (Bericht folgt) stellt die BI-GP einen Musterwiderspruch gegen den Entscheid des Landratsamts vom 15.11.2011 zur Erweiterung der Brennstoffarten vor.

Die Verbrennung von "Gebrauchtholz" (wie es inzwischen genannt wird) geht in eine neue Runde. Die Firma muss nun zwar einen verbesserten Filter einbauen, um Gebrauchthölzer verbrennen zu dürfen. Verschiedene Punkte der Genehmigung sind jedoch nach Ansicht der BI-GP nicht zufriedenstellend geregelt.

Insbesondere die eklatante Erhöhung der Annahmegrenzwerte gegenüber dem ursprünglichen Antrag stößt auf Kritik. Weitere Details können dem Musterwiderspruch entnommen werden. Die BI weist darauf hin, dass dieser Widerspruch vor allem "fristwahrend" eingelegt werden sollte. Wegen der Schluss-Formulierung können weitere Punkte nachgereicht werden, z.B. wenn das noch ausstehende Gutachten vorliegt.

Das Landratsamt hat die eingegangenen Widersprüche zu prüfen und abzuwägen. Erst wenn der Entscheid über die Widersprüche ergangen ist, kann der Widersprecher entscheiden, ob er mit dem Ergebnis einverstanden ist oder ein Gericht anrufen will. Für die Bearbeitung eines Widerspruchs kann eine Gebühr festgelegt werden, die jedoch - besonders als Musterverfahren - absolut überschaubar bleibt.

Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Entscheids. Die BI-GP weist darauf hin, dass Widersprüche bis zum 15. Dezember beim Landratsamt vorliegen sollten.

Betroffene Anwohner können den Musterwiderspruch ausdrucken und von Hand mit Name und Anschrift (möglichst alle Personen im Haushalt angeben) ergänzen. Formulierungen können auch durchgestrichen oder ergänzt werden. Ihren Widerspruch können Sie selbst an das Landratsamt schicken oder auch bei einem Vorsitzenden abgeben. Dann werden die Unterlagen Porto sparend weitergeleitet.

 


 

19.11.2011 - Verbrennung von Altholz nach Umrüstung der Filtertechnik genehmigt

Foto: BZ Altholz-Verbrennung mit Gewebefilter genehmigt

Mahlberg/Ettenheim. Das Landratsamt Ortenaukreis hat am 15.11.2011 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt zur "Erweiterung der Brennstoffarten um Gebrauchtholz gem. Ziffer 8.2 a) und 8.2 b) Spalte 2 des Anhanges zur 4. BImSchV".

Im Bericht der Badischen Zeitung werden verschiedene Aussagen gemacht, die relativiert werden müssen. Dass das im "Herbst" 2010(!) von Landrat Scherer initiierte Mediationsverfahren "regelmäßig" Betroffene, Verteter von Unternehmen und Behörden an einen Tisch bringe, ist eine Übertreibung. Die erste Sitzung fand am 12.10.2011 statt, am 15.11.2011 wurde die Genehmigung erteilt. Die Vereinbarung zur Verschwiegenheit ist freiwillig und nicht bei jeder Mediation üblich. Die Mediation zum geplanten Pumpspeicherwerk Atdorf erfolgt beispielsweise unter breiter Öffentlichkeits-beteiligung. Die vermeintlich zurückhaltende Bewertung durch Bürgermeister Bruno Metz enthält jedoch etliche Aussagen, die wir hier richtig stellen:

>> Zum Artikel in der Badischen Zeitung.

 


 

02.03.2011 - PETITION ABGESCHLOSSEN

Petitionen kann im Übrigen derzeit nicht abgeholfen werden.

Petitionen Der 14. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 02.03.2011 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses über die Petitionen 14/01397 und 14/03156 entschieden.

In diesen Petitionen ging es um folgende Punkte:

Der vollständige Bericht kann direkt beim Landtag heruntergeladen werden (Seiten 8 bis 37):
>> Drucksache 14/7622 (PDF, ca. 253 KB).

Als Ergebnis wird festgestellt:

Siehe auch: Badische Zeitung> vom 5. Februar 2011.

 


 

11.03.2011 - LANDRATSAMT ORTENAUKREIS NIMMT GENEHMIGUNG DOCH NICHT ZURÜCK

Genehmigung zur Verbrennung von Altholz wird weiter geändert

23.02.2011 Regierungspräsidium Freiburg korrigiert Rücknahme-Beschluss.

Das RP Freiburg teilt am 23.02.2011 mit, dass das LRA Offenburg die 2009 erteilte Genehmigung zur Verbrennung bestimmter Althölzer im Pelletwerk doch nicht aufheben, sondern aus verwaltungstechnischen Gründen "ein anderes Verfahren" wählen wird. Am 11.03.2011 entscheidet das Landratsamt, dass "die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 24. Juli 2009, ergänzt durch die Entscheidung zur Konkretisierung des Qualitätssicherungskonzepts vom 9. September 2009" weiter abgeändert wird (>> Details):

Im Wesentlichen werden nun für den Betrieb des Heizwerkes Grenzwerte festgelegt für: Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss regelmäßig (alle 3 Jahre) nachgewiesen werden.

In der Praxis soll dies für den Pellethersteller bedeuten, dass er bis zum Einbau einer entsprechenden Filteranlage kein Altholz der Klasse A1 und A2 verwenden darf.

Selbst bei Einhaltung dieser Grenzwerte dürfen erhebliche Schadstoffmengen freigesetzt werden. Am Beispiel Dioxin (das in Eiern erst vor kurzem wieder mal für Schlagzeilen gesorgt hat) sei dies verdeutlicht:

Der Grenzwert 0,1 ng/m³ Abgas gilt u.a. auch für Müllverbrennungsanlagen. Vor dieser (per Verwaltungsgerichtshof) durchgesetzten Änderung galt dieser Grenzwert ebenfalls (TA-Luft Ziff. 5.2.7.2: max. 0,25 µg/h oder 0,1 ng/m³), musste aber nicht kontrolliert werden! Bei einem Abgas Volumenstrom von 37500 m³/h dürfen somit jede Stunde 3,75 µg Dioxin freigesetzt werden. Das erscheint verschwindend wenig. Dioxin gilt jedoch als eine der giftigsten Substanzen überhaupt. Ein Ei darf deshalb nur etwa 16,8 pg davon enthalten (EU Grenzwert: 3 pg pro Gramm Fett). Mit der "winzigen" Menge aus dem Heizwerk könnte man stündlich 223214 unbelastete Eier bis zum Grenzwert "belasten" (die wären dann aber immer noch "verkehrsfähig"). Auf ein Jahr hochgerechnet "reicht" das für rund 2 Milliarden Eier. Guten Appetit.

1 mg = 0,001 g
1 µg = 0,000001 g
1 ng = 0,000000001 g
1 pg = 0,000000000001 g

 


 

11.01.2011 - LANDRATSAMT ORTENAUKREIS MUSS GENEHMIGUNG ZURÜCKNEHMEN

Genehmigung zur Verbrennung von Altholz wird zurückgenommen.

47 Anwohner bekommen Post vom Regierungspräsidium... und freuen sich.

Mit Schreiben vom 11.01.2011 teilt das Regierungspräsidium Freiburg mit, dass "nach Prüfung der Sach- und Rechtslage" das Landratsamt Ortenaukreis die am 24.07.2009 erteilte Genehmigung zur Verbrennung bestimmter Althölzer im Heizwerk des Pelletwerkes aufheben wird.

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums "ist das Qualitätssicherungskonzept nicht ausreichend, die Einhaltung der Grenzwerte nach Nr. 5.1, 5.2, 5.4 der TA-Luft zum Schutz der Nachbarschaft sicher zu gewährleisten". Insbesondere fehlten offensichtlich Grenzwerte für Schwermetalle.

Die Genehmigung wurde bereits im Dezember 2010 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausgesetzt.

Damit haben sich die Widersprüche von rund 47 Anwohnern und des BUND Ettenheim (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) "erledigt".

Für diese Entscheidung hat das Regierungspräsidium gut über ein Jahr gebraucht. In der Zwischenzeit haben sich das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit der Angelegenheit beschäftigt. Der Zeit- und Kostenaufwand der betroffenen Bürger war immens. Ob es genauso lange dauert, um ein geändertes Qualitätskonzept für German Pellets zu genehmigen, bleibt abzuwarten.

 


 

28.12.2010 - VERWALTUNGSGERICHTSHOF BW LEHNT ANTRAG VON GERMAN-PELLETS AB

Verwaltungsgerichtshof BW lehnt Antrag von German-Pellets ab.

Justiz WaageMit Beschluss vom 28.12.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg den Antrag von German-Pellets auf Aussetzung der Vollziehung des Nach einem Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Freiburg vom 02.11.2010 abgelehnt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist damit die Genehmigung zur Verbrennung bestimmter Althölzer bis zur Entscheidung des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt.

 


 

10.12.2010 - Antwort des VHI an German Pellets.

Für die Kaskadennutzung, nicht gegen die Holzenergie

Die von der holzverarbeitenden Industrie und nun auch vom Umweltbundesamt geforderte Kaskadennutzung und die Anmahnung fairer Wettbewerbsbedingungen treffen offensichtlich empfindlich den Nerv der Bioenergiebranche. Einige Vertreter dieser Branche sehen sich durch die offene Diskussion sogar als "Sündenböcke" gebrandmarkt".
Der VHI (Verband der holzverarbeitenden Industrie) nimmt eine Presseinformation von German Pellets zum Anlass, um Missverständnisse in der fachlichen Diskussion endgültig auszuräumen...

WebLink: holz-verantwortungsvoll-nutzen.de

 


 

12.11.2010 - VG FREIBURG GIBT ANWOHNER RECHT

Verbrennung von behandeltem Altholz im Heizwerk vorerst gestoppt.

Das Landratsamt Ortenaukreis hat German Pellets im Jahr 2009 die Verbrennung bestimmter Althölzer genehmigt. Trotz zahlreicher Widersprüche hat das LRA Sofortvollzug angeordnet, da die Firma erhebliche Kostenvorteile geltend machte.

TV-Südbaden Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes (VG) Freiburg darf die Firma German Pellets in Ettenheim vorläufig kein behandeltes Altholz mehr verbrennen. Ein Anwohner (unser Vorsitzender Peter Ohnemus) war dagegen vorgegangen, weil er seine Gesundheit gefährdet sieht.

Ob die 2009 erteilte Genehmigung rechtmäßig sei, könne derzeit nicht eindeutig gesagt werden. Sie schließe die Verbrennung schwermetallbelasteter Hölzer nicht vollumfänglich aus.

Die gesundheitlichen Interessen des Anwohners seien wichtiger als die kommerziellen Interessen von German Pellets.

>> Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Freiburg (PDF, ca. 85 kB).

Der BI-Vorsitzende und Ortschaftsrat Peter Ohnemus bedankte sich in der OR-Sitzung am 16.11.2010 bei den Gemeinde- und Ortschaftsräten und der Verwaltung von Mahlberg dafür, dass sich die Gremien vor einem Jahr einstimmig gegen die Altholzverbrennung aussprachen und somit zumindest eine moralische Unterstützung lieferten. Einen großen Dank sprach er der BI-GP und dem BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) für die umfangreiche fachliche Hilfe aus. Besonders erwähnte er die kompetenten Beiträge des Spezialisten für Abfallrecht Ingo Gödeke (BUND), der das Ergebnis leider nicht mehr erleben durfte.

Ohnemus wies darauf hin, dass es nicht seine Absicht sei, den Pelletbetrieb zu problematisieren. "Man hat jedoch nur ein Leben und somit ist die Gesundheit das höchste Gut. Seit 4 Jahren werden Bewohner in der Nachbarschaft des Pelletbetriebes durch Lärm, Staub, Geruch und Abgasen unzumutbar belästigt, bis hin zu gesundheitlichen Störungen. Wer damit wirbt, Umweltprodukte herzustellen und sein Geld damit verdient, müsse auch bereit sein alles zu tun, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden und Rücksicht auf die Wohnbevölkerung in der Nachbarschaft nehmen."

Wer mit Pellets heizt sollte auch daran interessiert sein, dass bei der Herstellung des Brennstoffes alle Umweltaspekte berücksichtigt werden. Nur so kann von einem ökologischen Brennstoff die Rede sein.

 

Kommentare

1. Konrad Fischer, Do, 16.12.2010, 14:42:

Echt mutig, so gegen die herrschende Ökoreligion anzustänkern.
Gratuliere! Mußte ich gleich mal rüberlinken ...
Konrad Fischer, Ökoketzer (www.konrad-fischer-info.de)

2. Deraufrichtige, Di, 08.02.2011, 18:50:

endlich ist dieser Peditions***** erledigt und jetz ist es raus, bei Germanpellet läuft alles ordentlich. Die Bürgermeister haben *******, na wenn schon. Das geht Germanpellets nichts an. Ihr seit doch alle ***********. Herr Leipold hat mehr Macht als diese ********** vom Gericht in Freiburg. Die Natur und die grosse Politik ist auf der seite von Germanpellts. Da wohnen ein paar ****** in der nähe vom Zug und von der Autobahn und beschweren sich über Lärm. Lach mich tot.

3. ibibe, Fr, 11.02.2011, 11:46:

Eigentlich gibt es zu diesem unqualifizierten Kommentar nichts zu sagen. Nur so viel (nach Dieter Nuhr) - "wenn man keine Ahnung hat, einfach Klappe halten"! Noch was, wenn Sie sich totgelacht haben auf einen ****** weniger kommt's nicht an (Ihr Jargon!).

4. Ernst, Mo, 23.05.2011, 18:14:

In der Badischen Zeitung stand vor einer Woche ein Bericht über einen neuen Antrag von German Pellet wegen Müllholzverbrennung. Um was geht es da eigentlich? Warum kann man auf dieser Seite nichts davon finden? War das nur ein Witz? Leider bekommt man nirgens nähere Informationen auch nicht auf dieser Seite. Schade.

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