Aktuell
20.01.2012 - Einladung der BI-GP
Vorstellung des Musterwiderspruchsverfahrens
Das Regierungspräsidium Freiburg hat der BI-GP zugestimmt, mit den aktuell 82 Einwendern gegen die Erweiterung der Brennstoffarten ein Musterverfahren durchzuführen.Die BI-GP lädt alle Mitbürger ein, die bereits Widerspruch gegen die Genehmigung zur Altholzverbrennung im Heizwerk von German Pellets eingelegt haben, einem Muster-Widerspruchsverfahren zuzustimmen. Das Verfahren, das unnötige Kosten für die Widersprecher vermeiden hilft, wird am Freitag, den
20.01.2012 von 18 bis 19 Uhr im Nebenzimmer des Gasthaus Krone in Orschweier erläutert. Wer dem konkretisierten Musterwiderspruch zustimmt, kann sich gleich in eine Liste eintragen, die die BI-GP bis Anfang nächster Woche an das Regierungspräsidium Freiburg weiterleiten muss. Wer diesen leider kurzfristigen Termin nicht wahrnehmen kann, kann sich auch direkt an einen der Vorsitzenden der BI-GP wenden oder folgende Erklärung ausdrucken und an das Regierungspräsidium schicken: Zustimmung zum Musterverfahren (PDF, ca. 39 KB).
09.12.2011 - Jahreshauptversammlung der BI-GP
Musterwiderspruch vorgestellt
In der Mitgliederversammlung am 9.12.2011 (Bericht folgt) stellt die BI-GP einen Musterwiderspruch gegen den Entscheid des Landratsamts vom 15.11.2011 zur Erweiterung der Brennstoffarten vor.Die Verbrennung von "Gebrauchtholz" (wie es inzwischen genannt wird) geht in eine neue Runde. Die Firma muss nun zwar einen verbesserten Filter einbauen, um Gebrauchthölzer verbrennen zu dürfen. Verschiedene Punkte der Genehmigung sind jedoch nach Ansicht der BI-GP nicht zufriedenstellend geregelt. Insbesondere die eklatante Erhöhung der Annahmegrenzwerte gegenüber dem ursprünglichen Antrag stößt auf Kritik. Weitere Details können dem Musterwiderspruch entnommen werden. Die BI weist darauf hin, dass dieser Widerspruch vor allem "fristwahrend" eingelegt werden sollte. Wegen der Schluss-Formulierung können weitere Punkte nachgereicht werden, z.B. wenn das noch ausstehende Gutachten vorliegt. Das Landratsamt hat die eingegangenen Widersprüche zu prüfen und abzuwägen. Erst wenn der Entscheid über die Widersprüche ergangen ist, kann der Widersprecher entscheiden, ob er mit dem Ergebnis einverstanden ist oder ein Gericht anrufen will. Für die Bearbeitung eines Widerspruchs kann eine Gebühr festgelegt werden, die jedoch - besonders als Musterverfahren - absolut überschaubar bleibt. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Entscheids. Die BI-GP weist darauf hin, dass Widersprüche bis zum 15. Dezember beim Landratsamt vorliegen sollten. Betroffene Anwohner können den Musterwiderspruch ausdrucken und von Hand mit Name und Anschrift (möglichst alle Personen im Haushalt angeben) ergänzen. Formulierungen können auch durchgestrichen oder ergänzt werden. Ihren Widerspruch können Sie selbst an das Landratsamt schicken oder auch bei einem Vorsitzenden abgeben. Dann werden die Unterlagen Porto sparend weitergeleitet.
19.11.2011 - Verbrennung von Altholz nach Umrüstung der Filtertechnik genehmigt
Altholz-Verbrennung mit Gewebefilter genehmigt
Mahlberg/Ettenheim. Das Landratsamt Ortenaukreis hat am 15.11.2011 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt zur "Erweiterung der Brennstoffarten um Gebrauchtholz gem. Ziffer 8.2 a) und 8.2 b) Spalte 2 des Anhanges zur 4. BImSchV".
Im Bericht der Badischen Zeitung werden verschiedene Aussagen gemacht, die relativiert werden müssen. Dass das im "Herbst" 2010(!) von Landrat Scherer initiierte Mediationsverfahren "regelmäßig" Betroffene, Verteter von Unternehmen und Behörden an einen Tisch bringe, ist eine Übertreibung. Die erste Sitzung fand am 12.10.2011 statt, am 15.11.2011 wurde die Genehmigung erteilt. Die Vereinbarung zur Verschwiegenheit ist freiwillig und nicht bei jeder Mediation üblich. Die Mediation zum geplanten Pumpspeicherwerk Atdorf erfolgt beispielsweise unter breiter Öffentlichkeits-beteiligung. Die vermeintlich zurückhaltende Bewertung durch Bürgermeister Bruno Metz enthält jedoch etliche Aussagen, die wir hier richtig stellen:
- Verbesserung der Filtertechnik
Das VG Freiburg hat am 2.11.2010 entschieden, dass die bisher genehmigte Altholzverbrennung mit dem Qualitätskonzept (Kontrolle des angelieferten Brennmaterials) so nicht zulässig war. Das LRA legte daraufhin am 11.03.2011 Grenzwerte für verschiedene, teils als krebserregend bekannte Schadstoffe fest (u.a. für anorganische Halogenverbindungen, Schwermetalle, Benzo(a)pyren, und Dioxine/Furane).
Ein Gewebefilter hat zwar gegenüber dem bisher verwendeten Elektrofilter einen höheren Abscheidegrad, dies wird jedoch durch die gleichzeitig beantragte und genehmigte Erhöhung der Schadstoffe (bis um den Faktor 500) im Brennstoff mehr oder weniger kompensiert. Auch das Qualitätssicherungskonzept bleibt deutlich hinter dem bisherigen zurück, so sollen die Schadstoffe Lindan und DDT nicht mehr berücksichtigt werden und die Probenahme bei der Anlieferung wird von 16 auf 12 reduziert. - Verbot eines Bypassbetriebes
Der beantragte Bypass (Ausleiten der Abgase um den Filter herum direkt ins Freie) ist nach uns vorliegenden Gutachten der Stadt Mahlberg nicht Stand der Technik und deshalb überhaupt nicht genehmigungsfähig. Der "Verzicht" auf den Bypass sei laut LRA auf vorgebrachte Einwendungen zurückzuführen. - Automatisierte Beschickung
Die Beschickung war bereits ein Bestandteil der Genehmigung vom 22.12.2006, aber bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht realisiert (wofür in anderen Fällen auch schon mal die Genehmigung entzogen wird). Weder die automatische Beschickung noch die beiden vorhergehenden Punkte sind somit "wesentliche Forderungen der BI". Die BI fordert ein Verbot der Altholzverbrennung in dem Heizwerk.
Ob der Zweckverband sich diese drei Forderungen "einstimmig zu eigen gemacht" hat, kann nicht beurteilt werden, da dies der Zweckverband möglicherweise nichtöffentlich beschlossen hat. - Vorschläge von BI und Zweckverband
Die BI hat auch keine "Vorschläge" zum Qualitätsmanagement. Sollte der Artikel der BZ einen Zusammenhang mit der Mediation andeuten, so muss klar gesagt werden, dass dieses Thema nicht bei der Mediation behandelt wurde. - Schallschutzgrenze für das komplette Werk ausgelegt
Die Nennung einer Schallschutzgrenze bleibt der Zweckverbandsvorsitzende weiterhin schuldig. Mittlerweile scheint klar, dass bei diesem Thema nichts klar ist, außer dass diese Grenze weiter erhöht werden muss. Das Dekra Gutachten, das bisher als Nachweis für nur geringe Überschreitungen der Beurteilungspegel herhalten musste, sind die 50.000 Euro (aus Steuergeldern) nicht wert, weil das LRA der Dekra viel zu niedrige Schallleistungspegel für die Hammermühle genannt hat. Dabei hatte die Dekra bereits einige "Annahmen" heraus gerechnet.
[BZ, 26. September 2008]: An der Ausarbeitung des Messplanes — also des Vorgehens — haben das Regierungspräsidium, das Landratsamt, das Umweltministerium und die unabhängige Prüfanstalt Dekra selbst mitgewirkt. "Ein Gutachten, dass so gut vorbereitet worden ist, wie dieses, habe ich in meiner Amtszeit noch nie erlebt" , sagte Franz Seiser vom Landratsamt dazu.
- Vorgeschriebene Grenzwerte heute schon eingehalten?
Woher Frau Röhr von GP diese Information bezieht, ist uns nicht bekannt. Bis heute kann GP keine belastbare Abnahmemessung ihres Heizwerkes vorweisen. Bei der ersten Messung vom 28.02.2008 war der Grenzwert für Gesamt-C wegen zu großer Messtoleranz überschritten. Bei der zweiten Abnahmemessung am 21.01.2010 (nur alle 3 Jahre oder nach einer wesentlichen Änderung ist eine Messung erforderlich) lag zwar eine Genehmigung zur Verbrennung von Altholz vor, allerdings kann nicht (mehr) festgestellt werden, ob während der Messung tatsächlich Altholz verheizt wurde! Das LRA ist über diese Mängel informiert, Konsequenzen daraus ergeben sich jedoch weder für den Betreiber noch die Gutachter. - Zweite Ausbaustufe?
Mit einer zweiten Produktionsstufe werden neben einem zweiten Heizwerk (mit umstrittener Altolzverbrennung) zwei weitere Bandtrockner erforderlich, die zwangsläufig zu einer Verdoppelung des Feinstaub-Ausstosses führen, ungeachtet weiterer Schadstoffe aus den Bandtrocknern. Bei der Genehmigung des Pelletwerkes soll ein Gutachten vorgelegt worden sein, nach dem bei insgesamt 3 Produktionslinien die Lärmbelastung in den angrenzenden Wohngebieten unter der Irrelevanzschwelle liegen sollte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass schon eine Produktionslinie diese Werte weit überschritten hat und die Kontrollbehörden großzügige Überschreitungen zulassen. - Verantwortung liegt bei den Gemeinderäten
Es liegt nun an den Gemeinderäten der Zweckverbandspartner Mahlberg (Flächenmehrheit) und Ettenheim (Stimmenmehrheit), die weitere Planung des Zweckverbandsgebietes verantwortungsvoll zu gestalten. Dies ist eine Hoheitsaufgabe der kommunalen Gremien und kann keinesfalls in einer Mediation mit dem Betreiber verhandelt werden.
02.03.2011 - PETITION ABGESCHLOSSEN
Petitionen kann im Übrigen derzeit nicht abgeholfen werden.
Der 14. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am
02.03.2011 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses über die Petitionen 14/01397 und 14/03156 entschieden.
In diesen Petitionen ging es um folgende Punkte:
- Planung und Bebauung des Industriegebiets DYN A5 in nächster Nähe zu Gewerbe- und Wohngebieten.
- Lärm-, Staub- und Geruchs-Emissionen, Dauer-Betriebslärm durch holzverarbeitenden Betrieb.
- Planung weiterer emissionsträchtiger Anlagen.
- Planung eines Biomasseheizkraftwerks.
>> Drucksache 14/7622 (PDF, ca. 253 KB). Als Ergebnis wird festgestellt:
- Die Petitionen werden insoweit für erledigt erklärt, als mit der
Überplanung und bauleitplanerischen
Zusammenführung der bisherigen Plangebiete "R. I" und "R. II" sowie dem
Verzicht auf das Plangebiet "R. III" das Bauleitplanverfahren wieder
aufgenommen und hierfür vom Träger der Planungshoheit bereits
Fachgutachten zur Lärmbeurteilung sowie Lärmmessungen veranlasst wurden.
Im Übrigen kann den Petitionen im Hinblick auf die noch ausstehenden kommunalen und behördlichen Entscheidungen derzeit nicht abgeholfen werden.
11.03.2011 - LANDRATSAMT ORTENAUKREIS NIMMT GENEHMIGUNG DOCH NICHT ZURÜCK
Genehmigung zur Verbrennung von Altholz wird weiter geändert
23.02.2011 Regierungspräsidium Freiburg korrigiert Rücknahme-Beschluss. Das RP Freiburg teilt am 23.02.2011 mit, dass das LRA Offenburg die 2009 erteilte Genehmigung zur Verbrennung bestimmter Althölzer im Pelletwerk doch nicht aufheben, sondern aus verwaltungstechnischen Gründen "ein anderes Verfahren" wählen wird. Am 11.03.2011 entscheidet das Landratsamt, dass "die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 24. Juli 2009, ergänzt durch die Entscheidung zur Konkretisierung des Qualitätssicherungskonzepts vom 9. September 2009" weiter abgeändert wird (>> Details): Im Wesentlichen werden nun für den Betrieb des Heizwerkes Grenzwerte festgelegt für:- anorganische Halogenverbindungen
- Quecksilber (0,05 mg/m³)
- Thallium (0,05 mg/m³)
- Benzo(a)pyren (0,05 mg/m³)
- Dibenzodioxine/-furane (0,1 ng/m³)
1 µg = 0,000001 g
1 ng = 0,000000001 g
1 pg = 0,000000000001 g
11.01.2011 - LANDRATSAMT ORTENAUKREIS MUSS GENEHMIGUNG ZURÜCKNEHMEN
Genehmigung zur Verbrennung von Altholz wird zurückgenommen.
47 Anwohner bekommen Post vom Regierungspräsidium... und freuen sich. Mit Schreiben vom 11.01.2011 teilt das Regierungspräsidium Freiburg mit, dass "nach Prüfung der Sach- und Rechtslage" das Landratsamt Ortenaukreis die am 24.07.2009 erteilte Genehmigung zur Verbrennung bestimmter Althölzer im Heizwerk des Pelletwerkes aufheben wird. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums "ist das Qualitätssicherungskonzept nicht ausreichend, die Einhaltung der Grenzwerte nach Nr. 5.1, 5.2, 5.4 der TA-Luft zum Schutz der Nachbarschaft sicher zu gewährleisten". Insbesondere fehlten offensichtlich Grenzwerte für Schwermetalle. Die Genehmigung wurde bereits im Dezember 2010 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausgesetzt. Damit haben sich die Widersprüche von rund 47 Anwohnern und des BUND Ettenheim (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) "erledigt". Für diese Entscheidung hat das Regierungspräsidium gut über ein Jahr gebraucht. In der Zwischenzeit haben sich das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit der Angelegenheit beschäftigt. Der Zeit- und Kostenaufwand der betroffenen Bürger war immens. Ob es genauso lange dauert, um ein geändertes Qualitätskonzept für German Pellets zu genehmigen, bleibt abzuwarten.28.12.2010 - VERWALTUNGSGERICHTSHOF BW LEHNT ANTRAG VON GERMAN-PELLETS AB
Verwaltungsgerichtshof BW lehnt Antrag von German-Pellets ab.
Mit
Beschluss vom 28.12.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Baden-Württemberg den Antrag von German-Pellets auf Aussetzung der
Vollziehung des Nach einem Beschlusses des
Verwaltungsgerichtes Freiburg vom 02.11.2010 abgelehnt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist damit
die Genehmigung zur Verbrennung bestimmter Althölzer bis zur
Entscheidung des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt.
10.12.2010 - Antwort des VHI an German Pellets.
Für die Kaskadennutzung, nicht gegen die Holzenergie
Die von der holzverarbeitenden Industrie und nun auch vom Umweltbundesamt geforderte Kaskadennutzung und die Anmahnung fairer Wettbewerbsbedingungen treffen offensichtlich empfindlich den Nerv der Bioenergiebranche. Einige Vertreter dieser Branche sehen sich durch die offene Diskussion sogar als "Sündenböcke" gebrandmarkt".Der VHI (Verband der holzverarbeitenden Industrie) nimmt eine Presseinformation von German Pellets zum Anlass, um Missverständnisse in der fachlichen Diskussion endgültig auszuräumen... WebLink: holz-verantwortungsvoll-nutzen.de
12.11.2010 - VG FREIBURG GIBT ANWOHNER RECHT
Verbrennung von behandeltem Altholz im Heizwerk vorerst gestoppt.
Das Landratsamt Ortenaukreis hat German Pellets im Jahr 2009 die Verbrennung bestimmter Althölzer genehmigt. Trotz zahlreicher Widersprüche hat das LRA Sofortvollzug angeordnet, da die Firma erhebliche Kostenvorteile geltend machte.
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes
(VG) Freiburg darf die Firma German Pellets in Ettenheim vorläufig kein
behandeltes Altholz mehr verbrennen. Ein Anwohner (unser Vorsitzender Peter
Ohnemus) war dagegen vorgegangen, weil er seine Gesundheit gefährdet sieht.
Ob die 2009 erteilte Genehmigung rechtmäßig sei, könne derzeit nicht eindeutig gesagt werden. Sie schließe die Verbrennung schwermetallbelasteter Hölzer nicht vollumfänglich aus.
Die gesundheitlichen Interessen des Anwohners seien wichtiger als die kommerziellen Interessen von German Pellets.
>> Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Freiburg (PDF, ca. 85 kB). Der BI-Vorsitzende und Ortschaftsrat Peter Ohnemus bedankte sich in der OR-Sitzung am 16.11.2010 bei den Gemeinde- und Ortschaftsräten und der Verwaltung von Mahlberg dafür, dass sich die Gremien vor einem Jahr einstimmig gegen die Altholzverbrennung aussprachen und somit zumindest eine moralische Unterstützung lieferten. Einen großen Dank sprach er der BI-GP und dem BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) für die umfangreiche fachliche Hilfe aus. Besonders erwähnte er die kompetenten Beiträge des Spezialisten für Abfallrecht Ingo Gödeke (BUND), der das Ergebnis leider nicht mehr erleben durfte. Ohnemus wies darauf hin, dass es nicht seine Absicht sei, den Pelletbetrieb zu problematisieren. "Man hat jedoch nur ein Leben und somit ist die Gesundheit das höchste Gut. Seit 4 Jahren werden Bewohner in der Nachbarschaft des Pelletbetriebes durch Lärm, Staub, Geruch und Abgasen unzumutbar belästigt, bis hin zu gesundheitlichen Störungen. Wer damit wirbt, Umweltprodukte herzustellen und sein Geld damit verdient, müsse auch bereit sein alles zu tun, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden und Rücksicht auf die Wohnbevölkerung in der Nachbarschaft nehmen." Wer mit Pellets heizt sollte auch daran interessiert sein, dass bei der Herstellung des Brennstoffes alle Umweltaspekte berücksichtigt werden. Nur so kann von einem ökologischen Brennstoff die Rede sein.
Kommentare
1. Konrad Fischer, Do, 16.12.2010, 14:42:
Echt mutig, so gegen die herrschende Ökoreligion anzustänkern.
Gratuliere! Mußte ich gleich mal rüberlinken ...
Konrad Fischer, Ökoketzer (www.konrad-fischer-info.de)
2. Deraufrichtige, Di, 08.02.2011, 18:50:
endlich ist dieser Peditions***** erledigt und jetz ist es raus, bei Germanpellet läuft alles ordentlich. Die Bürgermeister haben *******, na wenn schon. Das geht Germanpellets nichts an. Ihr seit doch alle ***********. Herr Leipold hat mehr Macht als diese ********** vom Gericht in Freiburg. Die Natur und die grosse Politik ist auf der seite von Germanpellts. Da wohnen ein paar ****** in der nähe vom Zug und von der Autobahn und beschweren sich über Lärm. Lach mich tot.
3. ibibe, Fr, 11.02.2011, 11:46:
Eigentlich gibt es zu diesem unqualifizierten Kommentar nichts zu sagen. Nur so viel (nach Dieter Nuhr) - "wenn man keine Ahnung hat, einfach Klappe halten"! Noch was, wenn Sie sich totgelacht haben auf einen ****** weniger kommt's nicht an (Ihr Jargon!).
4. Ernst, Mo, 23.05.2011, 18:14:
In der Badischen Zeitung stand vor einer Woche ein Bericht über einen neuen Antrag von German Pellet wegen Müllholzverbrennung. Um was geht es da eigentlich? Warum kann man auf dieser Seite nichts davon finden? War das nur ein Witz? Leider bekommt man nirgens nähere Informationen auch nicht auf dieser Seite. Schade.
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